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Informationen für den Schulalltag in der COVID19-Situation Stand 10.11.2020

11. November 2020

2020-11-06 RHP Elterninfo Umgang-mit-Erkältungssymptomen

Sehr geehrte Eltern,

im Folgenden erhalten Sie die aktuellen Information für den Unterrichtsalltag in der COVID19-Situtation (Stand 10.11.2020, Änderungen jederzeit möglich):

  1. Der Drei-Stufen-Plan wurde ausgesetzt.
  2. Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem Schulgelände für alle  (Ausnahmen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, Attestvorlage, …).

Die Schüler sind verpflichtet, zwei Masken (1 Maske zum Tragen und 1 Ersatzmaske) mitzuführen. Kostenlose Ersatzmasken können nicht (mehr) zur Verfügung gestellt werden.

3.       Der Sportunterricht kann nur in eingeschränktem Maßen (oft im Freigelände) stattfinden. Eine warme (Sport-)Kleidung ist daher nötig.

4.       Die Unterrichtsräume werden intensiv durchgelüftet (Stoßlüftung). Auf eine ausreichend warme Bekleidung ist zu achten.

  1. Schüler mit leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen, …)

·         Grundschüler mit leichten Erkältungssymptomen können den Unterricht besuchen.

·         Schüler ab der 5. Jgst. bleiben zunächst daheim. Ein Schulbesuch ist erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis, beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen getroffen.

  1. Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern der Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei ist. Der fieberfreie Zustand sollte mindestens 24 Stunden betragen.

Zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden ist die Vorlage eines negativen Tests oder eines ärztlichen Attest erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen getroffen.

  1. Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer Covid -19-Erkrankung in einer Klasse bzw. bei einer Lehrkraft auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Angeordnet wird die Quarantäne vom zuständigen Gesundheitsamt.
  2. Bestätigter Covid19-Fall bei Schülerinnen und Schülern

Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall von Covid 19 Erkrankungen in einer Klasse auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage in Quarantäne geschickt.

Angeordnet wird die Quarantäne vom zuständigen Gesundheitsamt.  Das gilt auch dann, wenn alle Personen in einem Raum einen Mund-Nasenschutz getragen haben.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn alle Personen einen Mund-Nasenschutz getragen haben.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist nicht möglich.

Die Schülerinnen und Schüler müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und werden an Tag 5 bis 7 getestet. Ein negatives Testergebnis hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und beendet die Quarantäne nicht. Treten Symptome auf, ist eine Testung zu veranlassen.

9.       Für den Fall, dass das örtliche Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme anordnet, wird in der betreffenden Klasse von Präsenz- auf Distanzunterricht umgestellt. Eine Notbetreuung kann in diesem Fall jedoch nicht angeboten werden.

Auf der Homepage des Kultusministeriums finden Sie außerdem stets aktualisierte Hinweise.  https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Birgit Bumes, Rin

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